Gebäude-Energieausweis – was versteht man darunter?

Bei Wohngebäuden, die weniger als vier Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und seither keine energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Wurde der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt hat man die Wahl zwischen Bedarfs -oder Verbrauchsausweis. Um Gebäude im Bezug auf ihre energetische Qualität miteinander vergleichen zu können eignet sich nur der Bedarfsausweis. Zu dessen Erstellung werden den einzelnen Bauteilen (Außenwände, Dach, Fenster, ..) die entsprechenden U-Werte, die Wärmedurchgangskoeffizienten, zugeordnet, Flächen der Bauteile berechnet und der Wärmeenergiebedarf für das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten ermittelt.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer detaillierten Berechnung. Die Berechnung basiert auf einheitlichen, normierten Bedingungen. So ist ein energetischer Vergleich verschiedener Gebäude möglich. Das Ergebnis der Berechnung ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.

Im Ausweis werden zwei verschiedene Werte ausgewiesen: Der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf.

Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.

Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab und berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, Erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse etc.) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.

Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors berücksichtigt.

Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.

Die DeutscheEnergieAgentur (dena) empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes.